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Urkundenanforderung
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Urkundenanforderung an Standesamt
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Abstammungsurkunden / Geburtsurkunden
können nur vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt werden.
Das Familienbuch
ist eine Karteikarte, die seit dem 01.01.1958 (neue Bundesländer: 03.10.1990) für jede
im Bundesgebiet geschlossene Ehe vom Standesamt angelegt und fortgeführt wird.
Das Familienbuch enthält Angaben über die Eheleute, über die Ehe und ggf. über Kinder.
!!! Achtung: bitte das Familienbuch nicht mit dem Stammbuch verwechseln !!!
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch kann man erhalten
| bei bestehender Ehe: | am Standesamt des Hauptwohnsitzes des Ehemannes; |
| bei durch Scheidung aufgelöster Ehe: | am Standesamt des Hauptwohnsitzes, an dem der Ehemann zum Zeitpunkt der rechtskr. Scheidung gemeldet war; |
| bei durch Tod eines Ehegatten aufgelöster Ehe: | am Standesamt des Hauptwohnsitzes des noch lebenden bzw. des zuletzt verstorbenen Ehegatten |
Gebühren:
| Abstammungs-, Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde
sowie beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Heirats-
oder Sterbebuch | 7,00 EUR |
| In einem Arbeitsgang erstellte weitere Ausfertigungen | 3,50 EUR |
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| Beglaubigte Abschrift / Auszug aus dem Familienbuch | 8,00 EUR |
| In einem Arbeitsgang erstellte weitere Ausfertigungen | 4,00 EUR |
(Stand: Januar 2002)
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