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Urkundenanforderung an Standesamt


Abstammungsurkunden / Geburtsurkunden

können nur vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt werden.

Das Familienbuch

ist eine Karteikarte, die seit dem 01.01.1958 (neue Bundesländer: 03.10.1990) für jede im Bundesgebiet geschlossene Ehe vom Standesamt angelegt und fortgeführt wird.
Das Familienbuch enthält Angaben über die Eheleute, über die Ehe und ggf. über Kinder.

!!! Achtung: bitte das Familienbuch nicht mit dem Stammbuch verwechseln !!!

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch kann man erhalten
bei bestehender Ehe:am Standesamt des Hauptwohnsitzes des Ehemannes;
bei durch Scheidung aufgelöster Ehe:am Standesamt des Hauptwohnsitzes, an dem der Ehemann zum Zeitpunkt der rechtskr. Scheidung gemeldet war;
bei durch Tod eines Ehegatten aufgelöster Ehe:am Standesamt des Hauptwohnsitzes des noch lebenden bzw. des zuletzt verstorbenen Ehegatten

Gebühren:

Abstammungs-, Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde sowie beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterbebuch7,00 EUR
In einem Arbeitsgang erstellte weitere Ausfertigungen3,50 EUR
 
Beglaubigte Abschrift / Auszug aus dem Familienbuch8,00 EUR
In einem Arbeitsgang erstellte weitere Ausfertigungen 4,00 EUR

(Stand: Januar 2002)

Download des Formulars als PDF
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