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Sanierungsziele


Aus den Vorbereitenden Untersuchungen und den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung "Runder Tisch" wurden die Ziele die Stadtsanierung Mainbernheim formuliert. Diese wurden mit dem Stadtrat in mehreren Sitzungen intensiv diskutiert, am 04.07.2001 von ihm beschlossen und nach der 2. Anhörung der Träger Öffentlicher Belange in der Stadtratssitzung vom 16.05.2002 ergänzt und verabschiedet.

A. STADTGESTALT

1. DENKMALPFLEGE


1.1. Ensembleschutz

1.1.1. Die Grabenzone soll in ihrem Charakter geschützt und von Bebauung möglichst freigehalten werden und der öffentlichen Nutzung zugänglich bleiben.

1.1.2. Das Ensemble Mainbernheim soll um den historischen Friedhof erweitert werden.

1.2. Denkmalpflege

1.2.1. Die Denkmäler und historischen Gebäude sollen in ihrem Bestand erhalten, bzw. gesichert und einer sinnvollen, wohnverträglichen und ökologischen Nutzung zugeführt werden.

1.2.2. Neue Gebäude sollen sich harmonisch in den Altbestand einfügen, ohne diesen historisierend zu kopieren.

1.2.3. Die Aufklärung und Beratung der Bürger durch die Denkmalbehörden soll verbessert werden. Ein Interessenkonsens der Belange des Denkmalschutzes mit anderen Belangen soll angestrebt werden. Dabei soll die Vertiefung der Wertschätzung der historischen Altstadt als einzigartiges kulturelles Erbe durch die Bürger ein gemeinsames Ziel aller Beteiligten sein.

1.3. Gestaltungssatzung

1.3.1. Das einzigartige historische Stadtbild soll in seinem Bestand gesichert und behutsam weiterentwickelt werden. Mängel sind zu beheben. Hierzu sollen eine Gestaltungssatzung aufgestellt und ein kommunales Förderprogramm eingerichtet werden.

 


2. GRUNDSTÜCKSSTRUKTUR


2.1. Die überlieferte Stadtstruktur und wichtigsten Raumkanten soll bewahrt werden.

2.2. Die vorhandene, historische Grundstücksstruktur, die sich in weiten Teilen der Altstadt durch eine Kleinteiligkeit auszeichnet, soll erhalten werden. Grundstückszusammenlegungen oder -teilungen können zur Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und / oder Lebensverhältnisse erfolgen.

2.3. Bei Wohngrundstücken mit einer derzeitigen GRZ von über 0,6 soll keine weitere bauliche Verdichtung erfolgen.

2.4. Durch den Abbruch ungenutzter (Neben-) Gebäude, die historisch nicht bedeutsam und für das Stadtbild nicht wichtig sind, sollen neue Freiräume geschaffen werden.

2.5. Das Wohnumfeld soll durch die Schaffung von weiteren Freiräumen verbessert werden.


3. GEBÄUDEBESTAND


3.1. Die Gestaltungsvielfalt und -qualität, insbesondere bei historischen aber auch bei modernen Gebäuden, soll durch eine Gestaltungssatzung gesichert werden.

3.2. Der Erhalt und die Sanierung von historischen Gewölbekellern soll gefördert werden.

3.3. Die gestalterischen, baulichen und konstruktiven Mängel der Gebäude sollen abgemildert oder beseitigt werden.


4. NEU- UND ERWEITERUNGSBAUTEN


4.1. Neu-, Um- oder Anbauten sollen in Kubatur und Gestaltung in den vorhandenen Bestand angemessen eingefügt werden.

4.2. Die Dachform von Neu- und Umbauten soll sich dem Baukörper und der umgebenden Bebauung anpassen.

4.3. Überlieferte, ortstypische Dachformen sollen bei Sanierungsmaßnahmen, insbesondere aber bei den historischen Gebäuden und Baudenkmälern, grundsätzlich beibehalten oder ggf. wieder hergestellt werden.

 

 

5. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN


5.1. Die Erlebbarkeit der öffentlichen Freiflächen um die Stadtmauer soll verbessert werden.

5.2. Der denkmalgeschützte Friedhof von Mainbernheim soll restauriert werden.

5.3. Die Erweiterung des Friedhofs soll im Verbund mit den Grün- und Freiflächen des Stadtgrabens erfolgen.

5.4. Unversiegelte Straßenabschnitte und Fußwege, besonders entlang der inneren Stadtmauer, sollen erhalten oder nach ökologischen Gesichtspunkten ausgebaut werden.

5.5. Historisches Natursteinpflaster in den Straßen und auf privaten Anwesen soll als versickerungsfähige Fläche erhalten, instandgesetzt und ggf. erweitert werden.


6. STADTÖKOLOGIE


6.1. Ein Konzept für eine nachhaltige ökologische Stadtentwicklung soll aufgestellt werden.

6.2. Die energetische Optimierung, insbesondere die Reduzierung des Energiebedarfs bestehender Gebäude soll gefördert werden.

6.3. Die Entsiegelung der privaten und öffentlichen Freiflächen soll gefördert werden.

6.4. Die Erhaltung oder Ergänzung der Fassadenbegrünung soll gefördert werden.

6.5. Regenerative Energien sollen gefördert werden.

6.6. Zur Information und Beratung der Bürger soll eine Energieberatung angeboten werden.

6.7. Reparatur, Wiederverwendung und Sanierung sollten ressourcenschonend vorgenommen werden.

6.8. Bei Sanierungs- und Neubaumaßnahmen soll auf die Verwendung von umweltverträglichen Baustoffen geachtet werden. Historische Baumaterialien und -teile sollen, unter der Federführung der Stadt gesammelt, aufbereitet und zur Wiederverwendung bei Sanierungsmaßnahmen im Ort vorgehalten werden.

 

B. NUTZUNG UND VERKEHR

1. EIGENTUMSVERHÄLTNISSE


1.1. Die Haus- und Grundstückseigentümer sollen durch Aufklärung und Beratung verstärkt in die Stadtsanierung einbezogen sowie die Bürger umfassend beraten und informiert werden.

1.2. Zur Vorbereitung der Sanierung soll die digitale Neuvermessung der Altstadt durchgeführt werden.

1.3. In einigen Bereichen sollen bodenordnende Maßnahmen durchgeführt werden


2. BEVÖLKERUNGSSTRUKTUR


2.1. Den (Wohn-)Bedürfnissen der älteren Bevölkerung und der jungen Familien soll Rechnung getragen werden.

2.2. Das Wohnumfeld in der Altstadt soll familienfreundlicher gestaltet werden.


3. FREMDENVERKEHR

 
3.1. Das historische Stadtbild von Mainbernheim wird durch seinen historischen Baubestand mit einer hohen Überlieferung an Originalität und Authentizität geprägt. Dieses wichtige touristische Potential soll für den Fremdenverkehr erhalten und weiter verbessert werden.

3.2 Der Fremdenverkehr soll durch geeignete Mittel gefördert werden


4. INFRASTRUKTUR


4.1. Die soziale Infrastruktur ist zu erhalten und weiter zu verbessern.

4.2. Die offene Jugendarbeit soll gestärkt werden.

4.3. Angebote und Einrichtungen für ältere Mitbürger sollen ausgebaut bzw. neu geschaffen werden.

4.4. Das kulturelle Angebot soll verbessert und erweitert werden. Insbesondere private Initiativen sollen verstärkt gefördert werden.

4.5. Ein Bürgerzentrum soll eingerichtet werden.

4.6. Auf die noch verbliebenen landwirtschaftlichen Betriebe soll Rücksicht genommen werden.

 

5. ART DER BAULICHEN NUTZUNG


5.1 Geschäfte und Betriebe sollen für:

* die Grundversorgung der Bevölkerung
* die Bewahrung der Lebendigkeit der Altstadt
* die Erhaltung der Nutzungsvielfalt in der Altstadt
* die Nutzungsdurchmischung von Handel, Handwerk und Dienstleistung,

 erhalten, gesichert und neu angesiedelt werden.


5.2. Insbesondere wohnverträgliches Gewerbe soll gesichert und fortentwickelt werden.

5.3. Die Altstadt soll als Wohnstandort ausgebaut und gesichert werden.

5.4. Neuer Wohnraum soll durch substanzerhaltende Sanierung und Neubauten geschaffen werden.

5.5. Leerstehende Gebäude, insbesondere auch erhaltenswerte Nebengebäude wie ehemalige Scheunen und Ställe, sind einer angemessenen Nutzung zu zuführen.

 

6. VERKEHR


6.1. Quartiersgaragen sollen vor allem durch die Umnutzung von leerstehenden Scheunen eingerichtet werden.

6.2. Die Verkehrsberuhigung soll weitergeführt, bzw. durchgesetzt werden.

6.3. Außerhalb der Stadtmauer sollen weitere Parkmöglichkeiten geschaffen werden.

6.4. Zur besseren Annahme der Parkplätze soll die Ausschilderung erweitert und verbessert werden (Parkleitsystem).

6.5. Das Langzeitparken soll in den öffentlichen Straßen der Altstadt eingeschränkt werden.

6.6. Der Bestand an öffentlichen Parkflächen soll der StVO angepasst werden.

6.7. Durch gestalterische Maßnahmen soll die Verkehrs-regelung verbessert werden.

6.8. Die Erschließung der Altstadt soll verbessert werden.

 

Stand: 16.05.2002

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